Was tun, wenn…

 

... mein Kind verhindert (z.B. krank) ist und deshalb nicht in die Schule kann?

... mein Kind vom Unterricht beurlaubt werden soll?

... mein Kind etwas in der Schule vergessen hat?

... meinem Kind etwas verloren gegangen ist?

... ich auf mein Kind warten will, bis dessen Unterricht beendet ist?

... sich die Anschrift, die Staatsangehörigkeit, das Sorgerecht... ändert?

... ich ein Problem habe?

 

1. Bei welchen Krankheitsanzeichen muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Darf mein Kind mit leichten Erkältungssymptomen (Schnupfen, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

 

Die aktuelle Antwort finden Sie hier

 

 

 

 

... mein Kind verhindert (z.B. krank) ist und deshalb nicht in die Schule kann?

Zur Sicherheit Ihres Kindes bitten wir Sie folgende Regelung zu beachten:

Verständigen Sie sofort die Schule, wenn ihr Kind erkrankt ist. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

a) Sie melden ihr Kind über den Schulmanager krank. (Das ist die sicherste und schnellste Möglichkeit. Sollten Sie noch keinen Zugang zum Schulmanager haben, melden Sie sich im Büro!)

b) Sie rufen die Schule zwischen 7:00 und 7:50 Uhr an.

 

Selbstverständlich können Sie bereits vorher anrufen und auf den Anrufbeantworter sprechen.

Außerdem bitten wir Sie, in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen, wenn Ihr Kind länger als 3 Tage krank ist.

Erfolgt keine Benachrichtigung der Schule wird die Sekretärin versuchen, Sie telefonisch zu erreichen.

Sollten Sie aber nicht erreichbar sein, wird aus Sicherheitsgründen die Polizei verständigt.

 

 

... mein Kind vom Unterricht beurlaubt werden soll?

Eine Beurlaubung vom Unterricht kann grundsätzlich nur in dringenden Fällen erfolgen. Ein Urlaubsbeginn vor oder nach den Ferien gehört auf keinen Fall dazu. Bitte erklären Sie in einem  Schreiben kurz den Grund und die Dauer der gewünschten Beurlaubung bei der Schulleitung.

 

Ist ein Erholungsaufenthalt während der Schulezeit erforderlich, so muss ein ärztliches Zeugnis über den Grund der Erholungsbedürftigkeit vorgelegt werden. Aus diesem Zeugnis soll auch hervorgehen, weshalb der Erholungsaufenthalt nicht in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) erfolgen kann.

 

 

... mein Kind etwas in der Schule vergessen hat?

Da die Schule aus Sicherheitsgründen nach Beendigung des Unterrichts abgeschlossen wird, besteht nach diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr das Schulhaus zu betreten.

 

 

... meinem Kind etwas verloren gegangen ist?

Erkundigen Sie sich bitte zuerst beim Hausmeister oder beim Klasslehrer. In der Regel bleibt in der Schule viel mehr liegen, als nachgefragt wird. Nicht selten sind Kleidungsstücke aber nur vertauscht worden oder Schulmaterial steckt in der Mappe des Banknachbarn.

 

 

... ich auf mein Kind warten will, bis dessen Unterricht beendet ist?

Um die Sicherheit der Schüler/innen im Schulhaus zu gewährleisten, sperren wir die Eingangstüren ab 8 Uhr ab. Bitte warten Sie vor den Eingangstüren auf Ihr Kind. Wenn Sie während der Unterrichtszeiten in die Schule müssen, finden Sie am Eingang des Verwaltungstrakts eine Klingel. Sollte das Büro nicht besetzt sein, können Sie auch an einem Klassenzimmerfenster klopfen.

 

 

... sich die Anschrift, die Staatsangehörigkeit, das Sorgerecht... ändert?

An der Schule werden neben den Zeugnissen und den Versäumnissen nur die Daten gespeichert, die bei der Schulanmeldung erhoben wurden. Wenn sich bei diesen Angaben etwas ändert, rufen Sie bitte im Sekretariat an und geben die Änderungen durch. Eine Änderung beim Sorgerecht und der Staatsangehörigkeit muss der Schule mit den erforderlichen Nachweisen (Pass, Sorgerechtsbescheid, etc.) unbedingt mitgeteilt werden.

 

 

... ich ein Problem habe?

Bitte wenden Sie sich in jedem Fall zuerst an den Klassleiter Ihres Kindes. Oft lassen sich hier schon in einem offenen, vertrauensvollen Gespräch Probleme einer Lösung zuführen.